AGBs Integrationskurse

lingbee Sprachinstitut

(Stand: Januar 2021)

 

 

Umfang und Art der Integrationskurse sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgegeben („Leitfaden zur Durchführung von Integrationskursen, Fassung vom 01.01.2005, insbesondere Merkblätter nach § 44, Abs. 1, Abs. 4 und § 9).

1. Teilnahme mit Teilnahmeberechtigung: Wenn eine Teilnahmeberechtigung oder Teilnahmeverpflichtung von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorliegt, kostet die Teilnahme EUR 2,20 pro Unterrichtseinheit á 45 Minuten. Liegt eine Kostenbefreiung vor, so ist die Teilnahme kostenlos.

2. Beantragen einer Kostenbefreiung: Bei Bezug von Sozialleistungen kann eine Kostenbefreiung beim BAMF beantragt werden. Liegt bei Anmeldung noch keine Kostenbefreiung vor, sind bis zur Antragsentscheidung die vollen Modulgebühren zu bezahlen. Bei Genehmigung der Kostenbefreiung durch das BAMF reduzieren sich die Kosten ab der im Bescheid angegebenen Gültigkeit auf 0 EUR pro Unterrichtseinheit. Eventuell zu viel gezahlte Kursgebühren werden von lingbee SI zurückerstattet.

3. Kursteilnahme ohne Teilnahmeberechtigung: Liegt bei Anmeldung noch keine Teilnahmeberechtigung vor ist der komplette Betrag in Höhe von 4,40€ pro UE zu bezahlen. Der Anspruch auf Integrationskurs kann von uns geprüft werden und im Falle einer Berechtigung reduziert sich die Kursgebühr ab Berechtigungsdatum auf 2,20€ pro UE oder bei zusätzlicher Kostenbefreiung auf 0€.

4. Geförderte Unterrichtseinheiten: Jedem Teilnehmer stehen mit Gültigkeitsbeginn der Teilnahmeberechtigung 600 UE bei Besuch eines allgemeinen Integrationskurses bzw. 900 UE bei Besuch eines Elternintegrationskurses oder eines Alphabetisierungskurses sowie der Besuch eines Orientierungskurses von 100 UE zur Verfügung. Eventuell bei anderen Kursträgern besuchte Module reduzieren entsprechend die Stunden. lingbee SI macht im Zweifelsfall eine Anfrage beim BAMF.  Bei Falschangabe von in den letzten 12 Monaten besuchten Integrationskursen bei anderen Kursträgern haftet der Teilnehmer für finanzielle Nachteile.

5. Kosten nach Verbrauch der geförderten Stunden: Wenn der Teilnehmer nach Ablauf des in der Anmeldebestätigung genannten Kursendes und nach Verbrauch aller genannten geförderten Stunden den Kurs ohne Rücksprache mit lingbee SI weiterhin besucht, werden pro Modul EUR 440€ fällig.

6. Kündigung: Jeweils 10 Werktage vor Beginn eines Moduls kann der Teilnehmer persönlich im Büro oder per Post den Kurs kündigen. Es gilt das Posteingangsdatum bei lingbee SI. Es wird empfohlen, eine Kündigung per Einschreiben zu schicken oder den Erhalt der Kündigung von lingbee SI bestätigen zu lassen.

7. Antrag auf Wiederholung (Allgemeine Kurse, Elternkurse): Bei Verbrauch aller vom BAMF geförderten Stunden und dem Nicht-Bestehen der DTZ Prüfung kann der Teilnehmer bei BAMF weitere 300 geförderte Stunden und eine weitere kostenlose Prüfung beantragen. Ein Antrag ist erst möglich, wenn alle geförderten Stunden verbraucht wurden. Wenn vor Verbrauch der geförderten Stunden die DTZ-Prüfung abgelegt wurde und nicht bestanden wurde, kann eine weitere DTZ-Prüfung nach Verbrauch der restlich geförderten Stunden kostenlos absolviert werden.

8. Antrag auf Wiederholung (Alphabetisierungskurse): Teilnehmer in Alphabetisierungskursen müssen rechtzeitig vor Verbrauch ihrer 900 geförderten Stunden einen Antrag auf Wiederholung stellen. Nur bei Genehmigung des Antrags kann der Kurs bis zum Ende besucht werden. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass ein Fortschritt im Spracherwerb vom Kursleiter erwartet und bestätigt wird.

9. Rückerstattung von Kursgebühren durch das BAMF: Bei Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Integrationskurs (§17 Abs. 2 IntV) innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung nach §5 Abs. 3 und §6 Abs. 1 IntV kann der Teilnehmer beim BAMF einen Antrag auf Rückerstattung von 50 % der bezahlten Kursgebühren stellen (§ 9 Kostenbeitrag IntV). Lingbee SI haftet nicht für nicht erstattete Kursgebühren vom BAMF.

10. Kursverschiebung: Ein Kurs kann bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen um bis zu 6 Wochen nach hinten verschoben werden. Lingbee SI teilt dem Teilnehmer eine Kursverschiebung mindestens 5 Tage vor geplantem Kursbeginn mit. Im Fall einer Kursverschiebung von mehr als 2 Wochen ist bis 1 Woche nach Mitteilung der Verschiebung eine kostenlose Stornierung möglich.

11. Kursabbruch: Ein Kurs kann von lingbee SI abgebrochen werden, wenn die Mindestanzahl von 15 Teilnehmern in Allgemeinen Integrationskursen und Elternintegrationskursen bzw. 10 Teilnehmern in Alphabetisierungskursen unterschritten wird. Eventuell zu viel bezahlte Kursgebühren werden zurückerstattet.

12. Unterrichtsausfall: Bei Ausfall des Unterrichts wegen Krankheit des Kursleiters oder aus anderen organisatorischen Gründen werden die ausgefallenen Unterrichtseinheiten nachgeholt.

13. Anwesenheitspflicht: Berechtigte und verpflichtete Teilnehmer haben eine Anwesenheitspflicht. Für Fehltage müssen zwingend beim Kursleiter geeignete schriftliche Entschuldigungen abgegeben werden. Bei Teilnehmern, die eine Teilnahmeverpflichtung vom Jobcenter haben, können nur ärztliche Atteste oder Nachweise von Behördenterminen akzeptiert werden. Liegt weder ein triftiger Grund für die Abwesenheit noch eine Abmeldung vom Kurs vor, kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. Ordnungsgemäße Anwesenheit ist mehr als 80%.  

14. Teilnahmebestätigung: Eine Teilnahmebescheinigung kann etwa 1 Woche nach Ende eines jeden Moduls kostenlos ausgestellt werden. Benötigt ein Teilnehmer zusätzlich Bestätigungen, wird jede Bestätigung mit EUR 5 in Rechnung gestellt.

15. Unterrichtsmaterialien: Lehrwerke für den Unterricht muss jeder Teilnehmer selbst bezahlen. Für den Unterricht benötigte Kopien werden ebenfalls den Teilnehmern in Rechnung gestellt.

16. Prüfungen: Informationen zur DTZ-Prüfung können der Prüfungsordnung entnommen werden.

17. Preistabelle:

 

Teilnahme mit Teilnahmeberechtigung pro Modul 220 €
Teilnahme ohne Teilnahmeberechtigung pro Modul 440 €
Teinahme ohne Teilnahmeberechtigung am LiD-Kurs  440 €
Zusätzl. Gebühr LiD-Kurs-Test    25 €
DTZ-Prüfung mit Teilnahmeberechtigung  0 €
DTZ-Prüfung als Privatzahler    140 €
LiD-Test ohne Teilnahme am Kurs (derzeit bieten wir den LiD-Text nur unseren TN an)   25 €
A1 Sprachstandstest   75 €
Schriftliche Bestätigung     5 €
Nichterscheinen bei DTZ-Prüfung (Pfand, die Selbstzahler verlieren die gesamte Prüfungsgebühr) 30 €

18. Fahrtkosten: Teilnehmer mit Kostenbefreiung können zum Kursbeginn beim BAMF einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten stellen – vorausgesetzt, der Weg vom Wohnort zum Kursort ist länger als 3 km und es gibt keinen anderen Kursträger innerhalb von 3 km Fußweg zum Wohnort.  

 

Bei Genehmigung des Fahrtkostenantrags und Vorlage bei lingbee SI können die genehmigten Fahrtkosten bei ordnungsgemäßer Teilnahme (d.h. der Anwesenheit von mindestens 80% und Erreichen des Modulziels) etwa 8 Wochen nach Ende eines Moduls ausgezahlt werden. Die Fahrtkosten werden vom BAMF an lingbee SI überwiesen. lingbee SI leitet die Fahrtkosten spätestens eine Woche nach Zahlungseingang, der etwa acht Wochen nach Modulende erfolgt, an die Teilnehmer weiter.

 

19. Bildrechte: Die Fotos, die während eines Unterrichts, in unseren Räumlichkeiten oder während einer internen Veranstaltung entstehen, können für Werbezwecke auf unserer Facebookseite, Instagram oder Homepage verwendet werden. 

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